Basel II - Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
Kreditinstitute spielen eine besondere Rolle in modernen Volkswirtschaften. Sie sind nicht nur Mittler zwischen Kreditnehmern und Einlegern, sondern stellen darüber hinaus vielfältige nicht bilanzwirksame Finanzdienstleistungen zur Verfügung.
Dabei ist der professionelle Umgang mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und anderen Risiken eine der wichtigsten Leistungen von Finanzintermediären. Solche Risiken dürfen jedoch nicht zu Instabilitäten im Finanzsektor führen. Über die eigene Risikovorsorge der Institute hinaus wurden deshalb besondere Aufsichtsregeln für Kreditinstitute geschaffen, unter denen die Eigenkapitalregeln eine herausragende Rolle einnehmen.
Im dynamischen und komplexen Finanzsystem von heute kann Sicherheit und Solidität nur durch das Zusammenspiel von effizienter Geschäftsführung der Banken, Marktdisziplin und wirksamer Aufsicht erreicht werden. Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 konzentrierte sich auf das gesamte Eigenkapital einer Bank, das für die Begrenzung des Insolvenzrisikos einer Bank und der möglichen Kosten für die Einleger beim Konkurs der Bank entscheidend ist. Darauf aufbauend zielt die neue Regelung auf grössere Sicherheit und Solidität des Finanzsystems ab, indem die internen Kontrollsysteme und die Geschäftsführung der Banken, die Überprüfung durch die Aufsicht und die Marktdisziplin einen höheren Stellenwert erhalten.
Der Schwerpunkt der Neuen Eigenkapitalvereinbarung liegt zwar auf international tätigen Banken, ihre Grundsätze sollen sich aber auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eignen.
Der Baseler Ausschuss hat nach einem ersten Konsultationspapier vom Juni 1999 in einem zweiten Konsultationspapier Vorschläge zur Neufassung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 unterbreitet. Im Kern geht es darum, die Kapitalanforderungen an Banken stärker als bisher vom ökonomischen Risiko abhängig zu machen und neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten sowie im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen.
Die neue Regelung sieht bei der Bestimmung der Eigenkapitalquote eine Reihe von einfachen und fortgeschritteneren Ansätzen zur Messung des Kreditrisikos und des operationellen Risikos vor. Sie gibt einen flexiblen Rahmen vor, innerhalb dessen eine Bank, unter Vorbehalt der aufsichtlichen Überprüfung, einen Ansatz verwenden kann, der ihrer Komplexität und ihrem Risikoprofil am besten entspricht. Ausserdem werden die Banken in der neuen Regelung für strengere und präzisere Risikomessung gezielt belohnt.
Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass die Vorteile eines Systems, in dem sich das Eigenkapital stärker an die Risiken anlehnt, wesentlich grösser sind als der Aufwand und dazu führen werden, dass das Bankensystem an Sicherheit, Solidität und Effizienz gewinnt.
Eine risikoadäquate Eigenkapitalausstattung - so wichtig diese auch ist - kann die Solvenz einer Bank und die Stabilität des Bankensystems alleine nicht gewährleisten. Entscheidend ist letztlich das von der Geschäftsleitung bestimmte Risiko- und Ertragsprofil einer Bank in Verbindung mit deren Fähigkeit, die eingegangenen Risiken zu steuern und dauerhaft zu tragen. Der Baseler Ausschuss will daher darauf hinwirken, dass die bankeigenen (internen) Risikosteuerungssysteme weiter verbessert und diese durch die zuständigen Aufsichtsinstanzen überprüft werden.
Mit diesem neuen Element wird in Deutschland und vielen anderen Ländern, in denen die Aufsichtstätigkeit bisher vor allem durch die Analyse von Meldungen und Berichten der Banken sowie der Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfer gekennzeichnet ist, ein Paradigmenwechsel zu einer stärker qualitativ ausgerichteten Bankenaufsicht vollzogen. Darüber hinaus ist eine Erweiterung der Offenlegungspflichten für Banken vorgesehen, um die disziplinierenden Kräfte der Märkte komplementär zu den regulatorischen Anforderungen zu nutzen.
Der neue Baseler Eigenkapitalakkord besteht daher aus drei sich gegenseitig ergänzenden Säulen, um die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern.
Ein zentrales Thema der Ausgestaltung von Basel II sind die möglichen Auswirkungen der neuen Eigenkapitalregeln auf die Verfügbarkeit von Bankkrediten und auf die Kreditkonditionen für den Mittelstand. Angesichts der großen Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen für Innovationen, für das gesamtwirtschaftliche Wachstum und für die Beschäftigung lag das Hauptaugenmerk der deutschen Verhandlungsdelegation darauf, bei der Konzeption von Basel II die Besonderheiten des Mittelstands im Vergleich zu großen Unternehmen zu berücksichtigen, um eine Benachteiligung kleiner und mittlerer Firmen auszuschließen. Die Verhandlungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen.
Um eine hohe Qualität und Akzeptanz der neuen Eigenkapitalregelungen zu gewährleisten, hat der Baseler Ausschuss im Dezember 2001 eine Änderung des ursprünglich vorgesehenen Zeitplans für die Fertigstellung des neuen Akkords beschlossen. Im Lauf des Jahres 2002 wurden zunächst weitere Untersuchungen über die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Eigenkapitalanforderungen der Kreditinstitute durchgeführt. Die Ergebnisse sind in das dritte Konsultationspapier eingeflossen, das den Banken und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorliegt. Ziel des Ausschusses ist es die Neue Eigenkapitalvereinbarung bis zum vierten Quartal dieses Jahres abzuschließen; die Umsetzung in den Mitgliedstaaten soll bis Ende 2006 erfolgen. Der Ausschuss ist der Meinung, dass die Verbesserung der Eigenkapitalvereinbarung in zwei wichtigen Aspekten von großem öffentlichem Nutzen sein kann: Erstens durch eine Regelung, die neben den Mindestkapitalanforderungen auch aufsichtliche Überprüfungsverfahren sowie die Marktdisziplin umfasst und zweitens durch eine deutliche Erhöhung der Risikosensitivität der Mindestkapitalanforderungen.
Quelle: Bundesbank
|